Unterrichtsbedingungen Schuljahresvertrag

  1. Die Unterrichtsgebühr ist jeweils bis zum 10. eines jeden Monats per Dauerauftrag vom Schüler zu überweisen. Der unterzeichnete Unterrichtsvertrag ist bis zur der ersten Unterrichtsstunde per Post oder E-Mail zuzusenden.
  2. Fällt der Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen des Lehrers aus, so wird
    der Unterricht an einem Alternativtermin (z.B. in den Schulferien) nachgeholt, oder von einer Vertretung gehalten. Dies trifft jedoch nicht zu im Falle höherer Gewalt.
  3. An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien im Freistaat Sachsen entfällt der Unterricht.
  4. Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende nach Eingang der Kündigung beendet werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
  5. Erscheint die Schülerin/der Schüler nicht zum vereinbarten Unterricht, kommt sie/er in Annahmeverzug. Es besteht die Pflicht, die Lehrkraft unaufgefordert und unverzüglich über den Unterrichtsausfall zu informieren (Aufklärungspflicht).
    Kommt die Schülerin/ der Schüler ihrer/seiner Aufklärungspflicht nicht nach oder erfolgt die Abmeldung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterricht, so kann die Lehrkraft die vereinbarte Vergütung verlangen.
  6. Besondere Vereinbarungen, die im Vertrag nicht aufgeführt sind, bedürfen der Schriftform.
  7. Eine Kündigung seitens der Musikschule ist jederzeit möglich.
  8. Kann der Unterricht aus Gründen der höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrerin und SchülerIn (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Lehrperson berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte ein Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
    Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann.
  9. Sollten durch äußere Einflüsse (wie z.B. Wasserrohrbruch, laute Bauarbeiten, …) die Räumlichkeiten des Gesangsstudio Morgenstern nicht zur sinnvollen und effektiven Durchführung des Musikunterrichts geeignet sein, kann die Lehrperson entscheiden, dass vorübergehend der Unterricht online stattfindet. Sollte ein Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für den Online-Unterricht verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der äußeren Einflüsse.

Unterrichtsbedingungen Einzelstunden, Zehnerkarte, Gutscheine

  1. Die vollständige Gebühr für Unterrichtspakete und Einzelstunden (Zehnerkarte/ Gutscheine) wird vor der ersten Unterrichtseinheit fällig und ist per Überweisung zu zahlen. Davon abweichende Zahlungsarten bedürfen der individuellen Absprache.
  2. Erscheint die Schülerin/der Schüler nicht zum vereinbarten Unterricht, kommt sie/er in Annahmeverzug. Es besteht die Pflicht, die Lehrkraft unaufgefordert und unverzüglich über den Unterrichtsausfall zu informieren (Aufklärungspflicht).
    Kommt die Schülerin/der Schüler ihrer/seiner Aufklärungspflicht nicht nach oder erfolgt die Abmeldung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterricht, so kann die Lehrkraft die vereinbarte Vergütung verlangen.
  3. Fällt der Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen des Lehrers aus, so wird
    der Unterricht an einem Alternativtermin (z.B. in den Schulferien) nachgeholt, oder von einer Vertretung gehalten. Dies trifft jedoch nicht zu im Falle höherer Gewalt.